Das deutsche Erbrecht regelt ganz allgemein, wie das Eigentum und auch andere veräußerbare Rechte nach dem Tod einer Person vererbt werden. Es wird im fünften Teil des BGB behandelt und beginnt bei § 1922. Es regelt zudem wer erbt, also wer Begünstigter des Erblassers wird.
Über die Möglichkeit des eigenen Todes nachzudenken, kann im ersten Moment irritierend sein. Die meisten Menschen scheuen den eigenen Tod. Allerdings kann blindes Vertrauen in die gesetzliche Erbfolge zu ungewollten Konsequenzen führen. In vielen Fällen ist es deshalb sinnvoll, ein Testament aufzusetzen. So hat man die Möglichkeit nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten, wie das Vermögen nach dem eigenen Ableben vererbt werden soll. Zudem gibt es Möglichkeiten, beispielsweise Immobilienbesitz, zu Lebzeiten zu übertragen oder die eigene Unternehmensnachfolge fest zu legen.
Ist kein letzter Wille dokumentiert oder bestehen Erbschaftsauseinandersetzungen, beantwortet das Erbrecht u.a. Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, Erbschaftssteuerrecht, Pflichtteilsrechten, Erbverträgen und hilft bei der Abwicklung des Nachlasses.
Wir entwickeln zusammen mit Ihnen eine individuelle Lösung, damit wir Ihre Erbangelegenheiten ganz in Ihrem Sinne gestalten oder durchsetzen können.