Das Medizinrecht beschäftigt sich sowohl mit den Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten als auch mit rechtlichen Beziehungen und Haftungsansprüchen zwischen Arzt und Patient. Zudem regelt es, wie mit meldepflichtigen Krankheiten umgegangen werden muss und legt alle Regularien zur Ausübung eines ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs fest.
Das Medizinrecht ist ein juristisches Querschnittsgebiet und dadurch sehr komplex. Die Honorierung von Privatpatienten und Kassenpatienten, die Approbationsordnung, das Krankenhausrecht, das Pflegeberufsrecht und das Apothekerrecht gehören überdies auch zum Medizinrecht.
Unsere Gesundheit ist das wichtigste Gut, das wir Menschen besitzen. Natürlich verspricht man sich als Patient Linderung oder Heilung nach einer erfolgten Behandlung. Dennoch können Behandlungsfehler geschehen. Als geschädigter Patient weiß man sich dann nur schwer zu helfen. Zu oft lässt man sich von Ärzten, Krankenhauspersonal und Haftpflichtversicherern verunsichern oder kommt nicht an wichtige Informationen, die z.B. Behandlungsabläufe betreffen.
Egal ob unzureichende Aufklärung zu Behandlungen, falsche Diagnosen und Behandlungen oder gar fehlerhafte Operationen - wir kennen Ihre Rechte!
Wir begegnen Ihnen mit Respekt und Einfühlungsvermögen für Ihre Situation und vertreten Sie als geschädigter Patient oder als Angehöriger von Verstorbenen.
Möchten Sie heute schon eine rechtskräftige Patientenvollmacht oder Vorsorgevollmacht aufsetzen, um bei späterer Entscheidungsunfähigkeit Ihre eigenen Wünsche zu realisieren? Auch hierbei unterstützen wir Sie.