Das deutsche Reiserecht regelt den Urlaub bis zu den Streitfällen danach, und umfasst im deutschen Recht das Reisevertragsrecht für Pauschalreisen und das Individualreiserecht. Es beinhaltet dementsprechend Regelungen zur Informationspflicht des Reiseveranstalters, zum Reisevermittlungsrecht, zu Beförderungsverträgen für Luftverkehr, Bahn, Bus und Schiff, und zum Gastaufnahmevertrag.
Ein häufiges Ärgernis für Urlauber ist, wenn der gebuchte Flug annulliert wird, verspätet ist, oder man durch die Fluggesellschaft einfach auf einen anderen Flug umgebucht wird, der zu allem Ärger dann noch von einem anderen Flughafen startet. Wird kurz vor der ersehnten Erholung plötzlich alles über den Haufen geworfen, kann das erheblich an den Nerven zehren. In vielen Fällen haben Verbraucher dann aber Anspruch auf Entschädigung durch das Flugunternehmen oder können den Flugpreis zurückfordern.
Das deutsche Reiserecht beinhaltet auch das Pauschalreiserecht. Eine Pauschalreise liegt dann vor, wenn mindestens zwei Leistungen, wie z.B. Flug und Hotel, bei einem Veranstalter als Paket gebucht werden. Das gilt auch für Angebote im Internet, die auf einem Portal gebucht werden. In diesem Fall haftet das Portal. Ziel des Pauschalreiserechts ist es, mehr Rechtssicherheit für Urlauber in der EU zu erreichen. Es regelt beispielsweise, um wieviel Prozent der Reisepreis maximal vor Antritt der Reise erhöht werden darf, und unter welchen Voraussetzungen der Kunde die Reise kündigen darf, ohne, dass ihm dadurch Kosten entstehen.
Gibt es auf einer Reise Mängel, müssen diese innerhalb einer bestimmten Frist beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Liegt das gebuchte Hotel direkt neben einer lauten Disco oder Baustelle, sehen Sie statt dem gebuchten Meer- oder Fernblick nur die Mülltonnen im Hinterhof? Der Lärm der Klimaanläge lässt Sie nachts kein Auge zu machen? Dann haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung bzw. Schadensersatz. Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist es wichtig, dass Sie schon während der Reise die Mängel beim Reiseveranstalter melden. Zudem sollte man die Mängel genau dokumentieren und per Foto festhalten.
Wir helfen Ihnen gerne bei allen Rechtsthemen rund um das Reiserecht!